§1 Grundlegendes
(1) Die nachstehenden Reisebedingungen sind für alle Reiseverträge gültig, die mit emotionSPORTS-Axel Head (folgend Veranstalter) abgeschlossen werden.
(2) Als Verbraucher (folgend Reisende) gelten natürliche Personen, die weder in gewerblicher noch selbständiger Tätigkeit einen Vertrag mit dem Veranstalter eingehen.
§2 Vertragsabschluss
(1) Die Anmeldung erfolgt über das Online-Anmeldeformular auf www.emotionsports.de
(2) Bei Programmveranstaltungen ist die Online-Reisebeschreibung Vertragsgrundlage. Bei Custom-Made Touren ist das personalisierte Angebot Vertragsgrundlage.
(3) Mit eingehender Anmeldung werden die allgemeinen Reisebedingungen des Veranstalters akzeptiert.
(4) Erst mit elektronisch oder postalisch zugestellter Bestätigung durch den Veranstalter gilt die Buchung als bestätigt.
§3 Bezahlung
(1) Die Bezahlung ist per Banküberweisung möglich. Die Verwendung von Kreditkarten ist nur über den Dienstleister Paypal möglich.
(2) Nach Übermittlung des Reisesicherungsscheins wird innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Der Restbetrag wird 30 Tage vor Reisebeginn unaufgefordert fällig. Bei Reisen mit inkludierten Flugleistungen wird der volle Reisepreis ohne Abzug sofort fällig.
§4 Leistungen
(1) Die Reisebeschreibung stellt den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den detaillierten Ablauf zu garantieren. Geringfügige Änderungen von Route, Zwischenübernachtungen, sowie nötige Umstellungen des Reiseablaufs aus witterungsbedingten oder organisatorischen Gründen bleiben vorbehalten.
(2) Bei Leistungsstörungen ist der Veranstalter berechtigt aufgezeigte Mängel durch gleichwertige oder höherwertige Leistungen zu regulieren. Ist eine Regulierung nicht möglich, sind Reisende zur Kündigung des Reisevertrags berechtigt.
§5 Versicherung
(1) Im Reisepreis sind keine Versicherungen enthalten.
(2) Der Abschluss einer Versicherung für Reiserücktritt und/oder Reiseabbruch wird ebenso empfohlen wie die Prüfung des Kranken- und Unfallschutzes.
(3) Sonderkosten einer Rückkehr als Folge von Krankheit oder Unfall wie z.B. Bergung, Rücktransport, Hospital- oder Hotelaufenthalt haben Reisende zu tragen.
§6 Pflichten der Reisenden
(1) Reisende haben gemäß § 651e BGB dem Veranstalter Reisemängel unverzüglich zu melden.
(2) Reisende sind für den einwandfreien Zustand und die Prüfung des eigenen Materials verantwortlich.
(3) Bei Mountainbike-Touren gilt Helmpflicht sowie die nationale StVO.
(4) Wichtige persönliche Medikamente sind eigenständig mitzuführen und die Reiseleitung in angemessen Rahmen darüber zu informieren.
(5) Reisende sorgen eingenständig für Erfüllung der formulierten Teilnahmevoraussetzung und Gesundheitsvorschriften.
(6) Die emotionSPORTS-Guidelines RIDE-SAFE sind von Reisenden zu befolgen.
§7 Pflichten des Reiseveranstalters
(1) Der Veranstalter garantiert im Rahmen der Sorgfaltspflicht eine gewissenhafte Vorbereitung der Reise.
(2) Die Überwachung aller an der Reise beteiligten Leistungsträger ist die Pflicht des Veranstalters.
(3) Der Veranstalter garantiert die Richtigkeit der Reisebeschreibung sowie die Erbringung der aufgeführten Reiseleistungen.
(4) Anzahlungen sind vom Veranstalter mit einem sogenannten Reisesicherungsschein abzusichern.
(5) Der Veranstalter ist gesetzlich verpflichtet Reisende über das Recht von Pauschalreisenden zu unterrichten.
(6) Beim Eintreten einer Notlage unterliegt der Veranstalter der Beistandspflicht gegenüber den Reisenden.
§8 Reiserücktritt der Reisenden
(1) Ein schriftliches Zurücktreten von der Reise ist per E-Mail oder auf dem Postweg möglich.
(2) Der Veranstalter ist laut § 651i BGB berechtigt entstehende Kosten als Entschädigung einzubehalten. Maßgeblich ist hierfür der Zeitpunkt der Stornierung. Folgende Prozentsätze des Reisepreises werden bei Stornierung einbehalten:
• 20% bei Stornierung bis zum 30.Tag vor Reisebeginn
• 30% bei Stornierung vom 29. bis 15.Tag vor Reisebeginn
• 50% bei Stornierung vom 14. bis 07.Tag vor Reisebeginn
• 70% bei Stornierung vom 06. bis 01.Tag vor Reisebeginn
• 80% bei Stornierung am Tag des Reisebeginns.
Unbenommen davon bleibt Reisenden das Recht emotionSPORTS einen geringeren Schaden nachzuweisen.
(3) Das Recht vn Reisenden eine geeignete Ersatzperson für die Buchung zu benennen bleibt unberührt.
(4) Reisende die aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen die Gruppe vorzeitig verlassen haben keinen Anspruch auf Erstattung.
§9 Reiserücktritt des Reiseveranstalters
(1) Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl der Ausschreibung bis 7 Tage vor Reisebeginn nicht erreicht ist. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen Reisenden ohne Abzug innerhalb 7 Tage nach Absage erstattet.
(2) Der Veranstalter ist berechtigt auf Tour Reisenden die weitere Teilnahme aufzukündigen, wenn diese ungeachtet einer Ermahnung die Tour nachhaltig stören oder die Anforderungen der Reise (Ausrüstung, Impfstatus, Gesundheit, körperliche Fitness, Leistungsvermögen etc.) nicht erfüllen. In diesen Fällen behält der Veranstalter den vollen Reisepreis ein. Mehrkosten für eine ungeplante Rückbeförderung tragen Reisende selbst.
§10 Vertragsaufhebung
(1) Wird die Reise vor Antritt infolge außergewöhnlicher oder unvermeidbarer Umstände wie Pandemie, Krieg, Streik oder Unruhen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Parteien gemäß §651h vom Vertrag zurücktreten.
(2) Nach Reiseantritt können lediglich Reisende zurücktreten. Der Veranstalter kann für erbrachte Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Dies gilt auch dann, wenn Reisen wegen äußerer Umstände wie extreme Wetter-Verhältnisse, Verletzung oder Erkrankung des Guides etc. abgebrochen werden. Etwaige Mehrkosten für daraus entstehende Beherbergung bis zu 3 Nächten trägt der Veranstalter.
§11 Gefahrenhinweis, Haftungsbegrenzung
(1) Alpines Gelände sowie Straßenverkehr beinhalten Risiken. Verletzungen bis hin zu tödlichen Unfällen sind trotz professioneller Ausbildung, penibler Vorbereitung und präventivem Risikomanagement nicht auszuschließen.
(2) Die Teilnahme an Reisen erfolgt selbstverantwortlich und grundsätzlich auf eigene Gefahr hin.
(3) Die Haftung des Veranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, insofern es sich nicht um Körperschäden handelt. Der Veranstalter hält eine Versicherungspolice mit einer Deckungssumme von bis zu 5 Millionen Euro für Person- Sach- oder Vermögensschäden.
(4) Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Nichtfolgeleisten von Anweisungen der Guides oder durch Fehlverhalten anderer Reisender oder Personen außerhalb der Gruppe verursacht werden.
(5) Für Schäden die beim Transport oder Verlust von Reisegepäck entstehen haftet der Veranstalter nur dann, wenn der Schaden auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Veranstalters zurückzuführen ist.
§12 Flugleistungen und Personenbeförderung
(1) Laut EU-Verordnung ist der Veranstalter verpflichtet die Identitäten ausführender Fluggesellschaften zu benennen.
(2) Transferfahrten werden von Fahrer*innen mit gültigem Personenbeförderungsschein durchgeführt.
§13 Absicherung
(1) emotionSPORTS ist als Veranstalter für Reisen inklusive der Durchführung aufgeführten Risikosportarten betriebs- und berufshaftpflichtversichert bei:
AXA Versicherung, Colonia-Alle 10-20, D-51067 Köln
(2) Einbezahlte Kundengelder sind nach § 651k BGB im Fall der Insolvenz von emotionSPORTS abgesichert durch:
R+V Versicherung, Raiffeisenplatz 1, D-65189 Wiesbaden
§14 Informationsblätter des Veranstalters
(1) EU-Formblatt zu Pauschalreisen
(2) Checkliste, Ausrüstungsliste
(3) Risiko-Guidelines_SAFE RIDE
§15 Gerichtsstand, anwendbares Recht
(1) Für Kaufleute, juristische Personen und Personen des öffentlichen Rechts ist der Gerichtsstand Wolfratshausen.
(2) Für Nicht-EU Staatsangehörige wird Geltung deutschen Rechts und Gerichtsstand Wolfratshausen vereinbart.
Identität des Reiseveranstalters:
emotionSPORTS – Axel Head
Alter Ledererhof | Ramsau 16 | D - 83670 Bad Heilbrunn
Inhaber: Axel Head
VAT-ID: DE233818308
Kontakt:
Fon: +49 (0) 80 46-18 84 58
Fax: +49 (0) 80 46-18 84 59
E-Mail: info@emotionsports.de